Wir brauchen auch Dich!

Die Ausbildung in der Feuerwehr kann auch bei der Arbeit oder im Privatleben von Nutzen sein. In brenzligen Situationen weiss man einen kühlen Kopf zu bewahren.

Man erkennt Gefahren und Unfallpotentiale und weiss, wie man sich und seine Kollegen schützen kann.

Und auch in komplexen Situationen führt man die Aufgaben verantwortungsvoll durch.

Die Ausbildung in der Feuerwehr kann auch bei der Arbeit oder im Privatleben von Nutzen sein. In brenzligen Situationen weiss man einen kühlen Kopf zu bewahren. Man erkennt Gefahren und Unfallpotentiale und weiss, wie man sich und seine Kollegen schützen kann. Und auch in komplexen Situationen führt man die Aufgaben verantwortungsvoll durch.

Rekrutierung

Brände löschen ist nur ein Teilbereich, welchen die heutige Feuerwehr zu bewältigen hat. Um die vielfältigen Aufgaben zu meistern, ist die Feuerwehr Rheinfelden auf einen ausreichenden Mannschaftsbestand angewiesen.

Die Feuerwehr Rheinfelden sucht deshalb laufend Verstärkung.

Zur Ausführung ihrer Aufgaben verfügt die Feuerwehr Rheinfelden derzeit rund 110 Feuerwehrfrauen und -männer.

Zum Fuhrpark zählen 9 Einsatzfahrzeuge – vom Löschfahrzeug über Mannschaftstransporter bis hin zur 30 m hohen Autodrehleiter – und 2 Boote.

Pro Jahr leisten die Angehörigen der Feuerwehr rund 60 – 70 Ernstfalleinsätze.

Anfangs November findet in aller Regel ein Info- und Rekrutierungsabend statt. Nebst allerhand Informationen, hast du genügend Zeit, den anwesenden Feuerwehrleuten brennende Fragen zu stellen.

Im ersten halben Jahr besuchen die Neueingeteilten 5 Übungen, in welchen Ihnen das Grundhandwerk vermittelt wird. Jedes Jahr findet an zwei Tagen Ende Februar, Anfangs März der Einführungskurs für Angehörige der Feuerwehr statt, bei denen das Basiswissen erlernt wird. Ab Mitte Jahr werden die „Neuen“ dann auch für Einsätze aufgeboten. Danach gilt es die Übungen zu besuchen (ca. 9 pro Jahr). Bei regelmässigem Übungsbesuch besteht die Möglichkeit, zusätzlich Spezialistenkurse zu besuchen.

Falls Du Fragen zum Weg zur Feuerwehr hast, zögere nicht, uns anzusprechen!

Feuerwehrpflicht und Ersatzabgabe (Auszug)

Feuerwehr-
pflicht und
Ersatzabgabe
(Auszug)

Nach dem Feuerwehrgesetz sind Männer und Frauen in ihrer Wohnsitzgemeinde feuerwehrpflichtig. Leisten sie keinen Feuerwehrdienst, müssen sie eine Pflichtersatzabgabe entrichten.

Von der Entrichtung des Pflichtersatzes befreit sind:

  • Personen, die aktiv Feuerwehrdienst leisten
  • Personen, die am 1. Januar des betreffenden Steuerjahrs das 19. Altersjahr noch nicht erreicht haben
  • Personen, die am 31. Dezember des Vorjahrs das Pflichtalter überschritten, das heisst in der Regel das 44. Altersjahr vollendet haben
  • Bei Verheirateten und bei Mutterschaft gibt es Spezialfälle.

Berechnung der Ersatzabgabe:

Der Pflichtersatz beträgt pro Kalenderjahr 2 Promille des steuerbaren Einkommens, mindestens 30 Franken, höchstens 300 Franken. Dieser Mindest- bzw. Höchstansatz ist in § 8 des Feuerwehrgesetzes geregelt. Die Abteilung Feuerwehrwesen, ein Geschäftszweig der Aargauischen Gebäudeversicherung, sorgt für den Vollzug der Feuerwehrgesetzgebung im Kanton.

Quelle und komplette Information:
Feuerwehr- und Kirchensteuern – Kanton AG

581.100 – Feuerwehrgesetz (FwG) – Kanton AG

Feuerwehrreglement der Gemeinde Rheinfelden